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Meldung vom 20.02.2021

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Musizieren im Schlosstheater

50 Arbeitsstipendien für Musiker der freien Szene

Die Musikkultur Rheinsberg gGmbH lobt für die Monate März, April und Mai 2021 eintägige Arbeitsstipendien für professionelle Musikerinnen und Musiker der freien Szene aus und stellt hierfür das Schlosstheater als Proben- und Aufführungsraum sowie freie Ressourcen der Musikakademie kostenfrei zur Verfügung. Bewerben können sich sowohl einzelne Musiker wie auch Ensembles bis zu maximal 7 Mitgliedern. Jeder beteiligte Künstler erhält dazu ein Stipendium von 500 € (500 € Solokünstler, 2000 € Streichquartett u.s.w.).

Die Stipendiaten können das Schlosstheater von montags bis freitags im Zeitraum von 10.00 – 18.00 Uhr nutzen, wobei jeder Tag jeweils immer nur an einen Bewerber bzw. ein Ensemble vergeben werden kann. Den Künstlern steht dabei ein technischer Mitarbeiter des Theaters zur Seite, sofern für ihr Vorhaben Beleuchtung oder anderweitige technische Unterstützung notwendig ist.

Proben, gemeinsames Musizieren oder Aufführungen

Den Künstlern steht es frei, ob sie die Zeit im Schlosstheater für Arbeitsproben und zum gemeinsamen Musizieren oder aber für eine Aufführung nutzen wollen, die mit elektronischen Mitteln aufgezeichnet soll; für diesen Fall haben die Stipendiaten für das notwendige technische Equipment bzw. Personal selbst zu sorgen, da das Schlosstheater als Aufführungsort nicht über entsprechende Technik verfügt. Die Vergabe der Stipendien-Termine erfolgt nach Eingang der Bewerbungen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

Das Stipendienprogramm versteht sich als Teil der von Ministerin Dr. Manja Schüle in Abstimmung mit den institutionell geförderten Einrichtungen des Landes am 21.1.2021 herausgegebenen Erklärung „Der Brandenburger Weg“, in der es u.a. heißt: „Die institutionell geförderten Einrichtungen sagen zu, auch im Lockdown nach Möglichkeiten zu suchen, Freischaffende weiter einzubeziehen und ihnen Verdienstmöglichkeiten anzubieten.“ www.musikakademie-rheinsberg.de/freiraum

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