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Meldung vom 24.05.2020

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Bayerisches Künstlerhilfsprogramm stark nachgefragt

Anträge auf Soforthilfe können gestellt werden

Das bayerische Künstlerhilfsprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, wird stark nachgefragt: In den ersten 48 Stunden sind bereits rund 3.000 Anträge eingegangen. Das gab Kunstminister Bernd Sibler am Freitag, 22. Mai in München bekannt. Der Antrag auf Soforthilfe kann seit Dienstagnachmittag unter kuenstlerhilfe-corona.bayern im Netz gestellt werden. Begleitet wird die Antragsstellung mit Hinweisen und Antworten auf wesentliche Fragen zum Programm auf der Homepage des Kunstministeriums unter wk.bayern.de/hilfsprogramm, die fortlaufend aktualisiert wird. Zudem ist eine Hotline für Informationen und Fragen eingerichtet, die Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 13 Uhr besetzt ist.

Nachfragen zur Antragsstellung kamen bisher insbesondere von den Künstlerinnen und Künstlern, deren Antrag auf Grundsicherung oder eine Corona-Soforthilfe des Freistaats oder des Bundes abgelehnt wurde. Für sie gibt es eine gute Nachricht: Der Antrag auf Künstlerhilfe kann trotzdem gestellt werden. Das ist zudem auch möglich, wenn sich ein gestellter Antrag auf andere Weise, zum Beispiel durch Rücknahme, erledigt hat. Aktuell werden entsprechende Hinweise zur Klarstellung ins Online-Antragsformular aufgenommen.

Über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro

Vom Schriftsteller bis zur Game-Designerin, von der Puppenspielerin bis zum Tänzer: Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausreichen. Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Dabei sind auch Künstlerinnen und Künstler antragsberechtigt, wenn sie nicht über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, sofern sie inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen. Dies ermöglicht zum Beispiel auch punktuell beschäftigten Künstlerinnen und Künstlern wie Schauspielerinnen und Schauspielern eine Unterstützung. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen bearbeitet, die sich um eine zügige Auszahlung der Soforthilfe kümmern.

Die Hotline für Informationen und Fragen zum Künstlerhilfsprogramm ist unter 089/233 289 22 von Dienstag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 13 Uhr zu erreichen. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand von dieser Hotline nicht beantwortet werden können. Informationen zum Künstlerhilfsprogramm des Kunstministeriums: https://wk.bayern.de/hilfsprogramm

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