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Meldung vom 22.05.2025

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Neujustierung der Kulturförderpraxis

Ablehnung der GEMA-Reform bietet Chancen für den gemeinsamen Prozess

Vom 13. bis 15. Mai 2025 fand in München die Mitgliederversammlung der GEMA statt. Rund 1.000 Komponistinnen und Komponisten, Textschaffende und Verleger nahmen an der Veranstaltung teil, in der auch das kontrovers diskutierte Reformvorhaben der GEMA auf der Agenda stand. Dieses sieht eine grundlegende Neuausrichtung der kulturellen Förderung vor und geht einher mit der Aufhebung der Trennung zwischen Ernster Musik (E) und Unterhaltungsmusik (U). Das Reformvorhaben fand in der Mitgliederversammlung nicht die notwendige 2/3-Mehrheit, soll aber 2026 auf der Mitgliederversammlung erneut Thema werden.

­Deutliches Signal

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, betont: „Die Ablehnung des Reformantrags ist ein deutliches Signal von großen Teilen der GEMA-Mitglieder und kann auch als ein Zeichen der Solidarität für die Gruppen gewertet werden, die von der Reform negativ betroffen wären. Nun besteht die wertvolle Chance, in der aufgeheizten Debatte über die Ausgestaltung der GEMA-Reform einen Schritt zurückzutreten und nochmals mit allen relevanten Gruppen in den Dialog zu gehen – transparent, fundiert und mit der notwendigen Ruhe. Denn die GEMA-Mitglieder sind sich einig – auch das war eine wichtige Erkenntnis der Mitgliederversammlung –, dass eine Reform dringend notwendig ist. Ich bin zuversichtlich, dass der Prozess einer neuen, ergebnisoffenen Erarbeitung eines angepassten Reformvorschlags einzahlen wird auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Kulturförderung. Diese muss den aktuellen Entwicklungen im Musikleben gerecht werden und zugleich den Bereich der zeitgenössischen nicht-kommerziellen Musik – unabhängig davon, ob „E“ oder „U“ – besonders schützen.“

­Musikalische Vielfalt fördern

Die GEMA (kurz für: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat über 95.000 Mitglieder. Als Verwertungsgesellschaft hat sie sich auch den Auftrag gegeben, kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern und dadurch die musikalische Vielfalt in Deutschland zu unterstützen.

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