Statement der Staatsoper Hannover zu Marco Goecke
Suspendierung von Ballettdirektor Marco Goecke nach dem Vorfall am 11. Februar
Bei der Premiere des dreiteiligen Ballettabends Glaube – Liebe – Hoffnung mit Choreografien von Guillaume Hulot, Medhi Walerski und Marco Goecke am 11. Februar kam es während der ersten Pause im Foyer zu einem Vorfall zwischen Ballettdirektor Marco Goecke und der für die Frankfurter Allgemeine Zeitung tätigen Wiebke Hüster, bei dem diese in ihrer persönlichen Integrität eklatant verletzt worden ist. Die Staatsoper Hannover bedauert sehr, dass es zu der Eskalation gekommen ist.
Ballettdirektor Marco Goecke hat durch seine impulsive Reaktion gegenüber der Journalistin Wiebke Hüster am vergangenen Samstagabend gegen alle Verhaltensgrundsätze der Staatsoper Hannover verstoßen, Frau Hüster persönlich zutiefst beleidigt und damit das Publikum, die Mitarbeitenden des Hauses und die allgemeine Öffentlichkeit auf das Extremste verunsichert. Damit hat er der Staatsoper und dem Staatsballett Hannover massiv geschadet. Daher suspendiert die Theaterleitung ihn mit sofortiger Wirkung und erteilt ihm bis auf Weiteres ein Hausverbot, um Ballettensemble und Staatstheater vor weiterem Schaden zu schützen. Das Niedersächsische Staatstheater hat den Ballettdirektor aufgefordert, sich in den nächsten Tagen umfassend zu entschuldigen und der Theaterleitung gegenüber zu erklären, bevor es über weitere Schritte informiert.
Intendantin Laura Berman: „Wir haben unmittelbar nach dem Vorfall den Kontakt zu Wiebke Hüster gesucht und uns persönlich bei ihr und auch öffentlich entschuldigt. Die Staatsoper Hannover ist ein offener Ort des respektvollen Miteinanders und Austausches und wir bedauern sehr, dass unser Publikum durch diesen Vorfall gestört wurde.“
Verwaltungsdirektor Jürgen Braasch: „Es geht hier nicht nur um die Zukunft von Marco Goecke, sondern auch um die Zukunft des über 30-köpfigen Ballettensembles, das nach Hannover gekommen ist, um mit Marco Goecke zu arbeiten. Die Theaterleitung hat auch gegenüber jedem Ensemblemitglied eine Fürsorgepflicht.“
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